Verbindlichkeit der vertragsbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Werkstatt luhovin und ihren Kunden. Alienna Laetitia Sozzi führt diesen Betrieb Im Biegel 3 mit dem Ziel, höchste Handwerkskunst zu fairen Bedingungen anzubieten. Mit der Erteilung eines Auftrags, sei es schriftlich oder mündlich, erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an. Unsere Leistungen umfassen die Beratung, die Wartung sowie die vollumfängliche Restaurierung von Oldtimern und Youngtimern. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, wobei entgegenstehende Bedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen werden.
| Leistungsbereich | Spezifische bedingungen | Haftungsgrenzen |
| Inspektion und Wartung | Abrechnung nach festen Stundensätzen | Nur bei grober Fahrlässigkeit |
| Vollrestaurierung | Meilensteinbasierte Abschlagszahlungen | Begrenzt auf Auftragswert |
| Ersatzteilbeschaffung | Vorkasse bei seltenen Komponenten | Keine Gewähr für Fremdteile |
| Gutachten und Beratung | Festpreise nach Aufwand | Haftungsausschluss für Marktwert |
Abwicklung von werkstattaufträgen
Jeder Auftrag beginnt bei luhovin mit einer detaillierten Bestandsaufnahme des Fahrzeugs. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, welcher den voraussichtlichen Aufwand an Arbeitszeit sowie Materialkosten widerspiegelt. Da historische Technik oft Überraschungen bereithält, informieren wir den Kunden umgehend, falls zusätzliche Arbeiten notwendig werden.
- Erstellung der Schadensdiagnose
- Schriftliche Freigabe durch den Kunden
- Durchführung der Arbeiten nach Herstellervorgaben
- Endkontrolle und Probefahrt durch Alienna Laetitia Sozzi
- Übergabe des Fahrzeugs sowie der Dokumentation
Die Abnahme des Werkes erfolgt bei der Übergabe in Gschwend. Mit der Übernahme des Fahrzeugs gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern keine offensichtlichen Mängel sofort gerügt werden. Bei verdeckten Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für gebrauchte Teile sowie handwerkliche Leistungen.
Zahlungskonditionen und eigentumssicherung
Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das Fahrzeug sowie alle verbauten Teile im Eigentum von luhovin. Wir behalten uns ein Werknehmerpfandrecht an den uns überlassenen Gegenständen vor, falls Zahlungen ausbleiben. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Betriebes in Gschwend, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Wir setzen auf eine gütliche Einigung bei Differenzen, da das gemeinsame Hobby im Vordergrund stehen sollte.
Schlussbestimmungen und salvatorische klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit an Ihrem historischen Fahrzeug.